Privathaftpflichtversicherung

Durch Ungeschick oder Unvorsicht verursachte Schäden gegenüber Dritten können sehr teuer bis unbezahlbar werden, eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt davor.

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflicht, die hilft immer!

Laut Gesetz ist der Verursacher eines Schadens zum Ersatz verpflichtet. Das gilt auch bei Versehen, Ungeschick und dummen Zufällen. Die richtige Privathaftpflichtversicherung schützt gegen dieses Kostenrisiko, sie zählt deshalb zu den wichtigen Absicherungen für jedermann.

Die Angebote der Versicherer sind sehr flexibel. Höhe und Umfang der Absicherung sind frei wählbar, so dass eine Privathaftpflichtversicherung eigentlich für jeden Anspruch machbar ist. Sie erhalten über unsere Versicherungsvergleiche die einfache private Haftpflicht ohne Extras zum Schnäppchenpreis bis hin zur Premiumhaftpflicht mit allen nur denkbaren Zusätzen.


Jetzt Angebote zur Privathaftpflicht-Versicherung vergleichen


Privathaftpflichtversicherung, ein Vertrag den alle benötigen

Wer ist denn durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt?

  • Der Versicherungsnehmer (und Familie)
    Ohne Schutz haftet der Verusacher mit seinem Privatvermögen
  • Der Geschädigte selbst
    Ohne Haftpflicht des Verursachers bekommen Geschädigte keinen Ersatz

Das können und sollten Sie zur Privathaftpflichtversicherung wissen

Günstiger als gedacht, vielfältig und individuell anpassbar. Die einst mausgrauen Produkte haben sich zu einem Tausendsassa der privaten Absicherung gemausert. Es bietet sich eine Vielzahl früher unbekannten Leistungen, automatische Leistungsanpassungen und Erweiterungen. Damit wird dem geänderten Berufsleben und Liefstyle Rechnung getragen.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert?

Versichert ist der klassische Haushalt, bestehend aus zwei Eheleuten bzw. Lebenspartnern sowie Kindern.
Solange Kinder sich noch in der ersten Berufsausbildung oder Studium befinden, sind sie bei den Eltern mitversichert.
Singles mit oder ohne Kinder können sich durch besondere Tarife versichern.
Bei bestimmten Premiumtarifen erstreckt sich der Schutz sogar auf in häuslicher Gemeinschaft lebender alleinstehende Verwandte

Welche Leistungen bietet der Schutz

Schutz besteht immer dann, wenn Sie per Gesetz zum Ersatz eines Schadens verpflichtet sind:

  • Sie beschädigen durch Unvorsicht eine fremde Sache
  • In einem Geschäft fällt Ihnen etwas herunter
  • Sie verursachen als Fahrradfahrer oder Fußgänger einen Unfall
  • Durch eine ungeschickte Bewegung verletzen Sie eine Person
Wie unterschieden sich die Angebote?

Die Tarife zur Privathaftpflicht unterscheiden sich in folgenden Kriterien:

  • Umfang der mitversicherten Personen (Singletarife sind in der Regel günstiger als Familientarife)
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Selbstbehalte (Tarife mit einem Selbstbehalt können günstiger sein)
  • Umfang der Versicherungsleistungen, Basistarife sind günstiger als verbesserter Schutz oder Premiumtarife
  • Preispolitik des Versicherers

Fazit: Mit dem Leistungsumfang und der Versicherungssumme steigt der grundsätzlich der Jahresbeitrag. Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis.

Welchen Umfang haben die besseren Haftpflichttarife?

Für einen schuldhaft verursachten Schaden einzuspringen, das ist Sinn und Aufgabe jeder Haftpflichtversicherung. Wer sich für die besseren Tarife entscheidet, also die XXL- oder Premiumtarife, wählt ein Plus an mehr Leistung. Dann sind automatisch viele Lebensbereiche abgedeckt, an die man sonst nicht denkt. Die Vertragsbedingungen sind in vielen Punkten zum Vorteil des Kunden erweitert. Hier finden Sie Beispiele für Leistungserweiterungen der besseren Tarife:

  • Mitversicherung alleinstehende Personen, solange sie im Haushalt
  • Unmittelbare Ansprüche aller Versicherten untereinander bei Personenschäden
  • Mitversicherung bestimmter selbstständiger, nebenberuflicher Tätigkeiten bis 18.000 € Jahresumsatz, z. B. – Handarbeiten, Kunsthandwerk, Schönheitspflege, Tierbetreuung, Unterrichtserteilung
  • Eigene Segelboote bis 25 qm Segelfläche
  • Wassersportfahrzeuge mit Motoren bis 15 PS /11 kW Nutzleistung
  • Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren bis 80 PS /59 kW Nutzleistung
  • Versicherungspflichtige Flugmodelle mit Motoren oder Treibsätzen bis 5 kg Startmasse
  • Versicherungspflichtige Kitesportdrachen bis 20 kg einschließlich der zugehörigen Sportgeräte
  • Erlaubte private Haltung von wilden Tieren im Haushalt (z.B. Schlangen)
  • Inhaber von bis zu 10 nicht selbstbewohnten Wohnungen
  • Mehrfamilienhaus, sofern mindestens eine Wohnung selbstbewohnt wird
  • Ausdrückliche Mitversicherung von Anlagen der regenerativen Energieversorgung
  • Betreiber von Heizöltanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens
  • Betreiber von Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens
  • Schäden aus Übermittlung, Bereitstellung und Austausch elektronischer Daten
  • Schäden durch Deliktunfähige
  • Ausfalldeckung für durch zahlungsunfähige Personen erlittene Eigenschäden


Falsche Vorannahmen und Missverständnisse zum Thema Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist zu teuer!

Wer keine besonderen Ansprüche hat, bekommt eine einfache Privathaftpflichtversicherung schon für knapp 50 EUR Jahresbeitrag incl. Versicherungssteuer. Selbst der einfachste Schutz ist besser als keiner.

Ohne eigene Schuld brauche ich keine Haftpflicht

Das ist in vielen Fällen leider ein Trugschluss.
In der Praxis sind unklare Schadenssituationen häufig, beispielsweise bei Fahrradunfällen oder es kommt zu unbegründeten Ansprüchen durch Dritte. Dieser wichtige Punkt, die Auseinandersetzung mit Dritten und sogar die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.

Mir passiert nichts!

Das kann sein, oder auch nicht! Allerdings kann ein einziger hoher Schaden die eigene Existenz bedrohen, denn grundsätzlich haftet der Verursacher ohne Begrenzung! Die möglichen Folgen: Verlust von Wohneigentum, Vermögen.


Auch das sollte man wissen, wo sind die Grenzen einer privaten Haftpflicht!

Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?

In diesen beispielhaften Fällen leistet die Privathaftpflicht-Versicherung nicht:

  • Vorsatz: Wer andere gewollt schädigt
  • Schäden im Rahmen einer Straftat
  • Schäden im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit, Gewerbe, es sei denn der Versicherer hat dies ausdrücklich mitversichert. Beispielsweise bei Nebenerwerbstätigkeiten geringem Umfanges
  • Schäden, die durch Kraftfahrzeuge, Motorräder verursacht werden
  • Schäden, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, beispielsweise Haftung aus Verträgen

Fazit:
Mit der Privathaftpflicht schließt man als Single oder Familie eine der ganz wichtigen Versicherungen ab. Sie stellt indirekt auch einen Vermögensschutz dar, denn bei verursachten Schäden haftet man quasi unbegrenzt.

Hobby, Immobilienbesitz, Öltanks, die Anforderungen an den Haftpflichtschutz sind in den letzten Jahrzehnten stets gewachsen. Mit den Premiumtarifen erhält man als Kunde eine größtmögliche Absicherung und erlebt keine bösen Überraschungen. Auch auf die ein oder andere Zusatzversicherung kann man dann verzichten. Mit unseren Haftpflicht-Tarifvergleichen finden Sie bestimmt ein für Sie passendes Angebot.

Bitte bestätigen Sie, die vorgeschriebene Erstinformation heruntergeladen und gelesen zu haben. Link zur Kundeninformation

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen